Ihr Weg zur sicheren Zwischenfinanzierung

Die Finanzierungen zahlreicher Bauvorhaben und Immobilienkäufe sind einfach gehalten. Doch es gibt Ausnahmen, z.B. wenn der Bauherr oder Käufer bereits eine Immobilie besitzt, diese aber erst noch verkaufen muss. Sofern der Verkauf des Bestandsobjekts nicht rechtzeitig abgeschlossen ist, droht ein finanzieller Engpass. Damit es nicht soweit kommt, hilft die Zwischenfinanzierung weiter.

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Typische Gründe für eine Zwischenfinanzierung

Der Hauptgrund, weshalb einige Bauherren und Käufer auf eine Zwischenfinanzierung angewiesen sind, ist stets derselbe: Sie verfügen über gebundenes Eigenkapital, das sie augenblicklich noch nicht einsetzen können. Es folgen zwei typische Beispiele.

Immobilienverkauf

Es kommt vor, dass Eigenheimbesitzer mit ihrer bestehenden Immobilie nicht zufrieden sind und sie deshalb verkaufen möchten. Am schönsten wäre es natürlich, erst das Bestandsobjekt zu verkaufen und anschließend den Verkaufserlös als Eigenkapital für den Erwerb der anderen Immobilie einzusetzen. Doch in der Zwischenzeit gilt es irgendwo zu wohnen, weshalb es oft vorgezogen wird, die neue Immobilie zu erwerben und das Bestandsobjekt im Anschluss zu verkaufen.

Erbschaft:

Erben kann kompliziert und langwierig sein. Unter Umständen besteht zwar der Anspruch auf ein Erbe, doch bis das Kapital auf dem Konto eingeht, kann manchmal viel Zeit verstreichen. Dementsprechend kann es sich auch in solchen Fällen anbieten, eine Zwischenfinanzierung abzuschließen.

Ablauf der Finanzierung in der Praxis

Üblicherweise werden beide Finanzierungen – also das Darlehen für das neue Objekt sowie die Zwischenfinanzierung – parallel beantragt. So ist gewährleistet, dass der Darlehensbetrag aus der Zwischenfinanzierung rechtzeitig zur Verfügung steht und als Eigenkapital eingesetzt werden kann.

Gelder, die zur Zwischenfinanzierung dienen, werden üblicherweise in Form variabler Darlehen aufgenommen. Der Grund ist der, solch ein Darlehen jederzeit vollständig zurückzahlen zu können. Der Bedarf ist im Regelfall nur von kurzer Dauer: Sobald das Bestandsobjekt verkauft ist oder das Geld aus der Erbschaft zur Verfügung steht, wird das Darlehen aus der Zwischenfinanzierung nicht mehr benötigt.

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