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Sondertilgung: Das sollten Sie wissen
Nie zuvor waren die Gestaltungsmöglichkeiten einer Baufinanzierung so groß. Diese umfassen auch die Einbindung einer Sondertilgungsmöglichkeit. Doch zugegeben: Viele Darlehensnehmer lassen die Möglichkeit ungenutzt, d.h. sie leisten während der Laufzeit keine Sondertilgungen. Auch sonst befassen sie sich mit diesem Thema wenig. Im Rahmen unseres heutigen Beitrags haben wir alle Faktoren rund um die Sondertilgung zusammengefasst.
Funktionsweise der Sondertilgung
Fast alle Baufinanzierungen basieren auf Annuitätendarlehen. Deren Monatsraten schließen sowohl Zins als auch Tilgung ein. Weil die Zinszahlungen damit komplett abgedeckt sind, fungieren Sondertilgungen als komplette Tilgungsleistung. Der Betrag, der von Darlehensnehmer zusätzlich eingezahlt wird, verringert die Restschuld in selber Höhe.
Ansonsten ändert sich nichts, die Höhe der üblichen Raten bleibt unverändert. Allerdings führt die verringerte Restschuld unmittelbar zu einer niedrigeren Zinsbelastung. Der Zinsanteil der Monatsrate verringert sich, der Tilgungsanteil steigt. Dies hat zur Folge, dass die Rückzahlung des Darlehens zusätzlich beschleunigt wird. Wirtschaftlich betrachtet ist es deshalb äußerst sinnvoll, außerplanmäßige Tilgungen zu leisten.
Wer kann / darf Sondertilgungen leisten?
Zunächst wird vorausgesetzt, dass die Bank das Leisten von Sondertilgungen gestattet. Bei den meisten Darlehen ist die Sondertilgungsmöglichkeit längst verständlich. Dennoch kann es Ausnahmen geben oder Banken berechnen einen Zinsaufschlag, sollte die Möglichkeit zur Sondertilgung gewünscht sein.
In der Praxis werden außerplanmäßige Tilgung primär von Darlehensnehmern mit variablem Einkommen geleistet. Besonders im Vertrieb sind solche Menschen anzutreffen. Sie erhalten ein Grundgehalt zuzüglich einer variablen Erfolgsvergütung. Weil solch ein Einkommen schwanken kann, ist es unter Umständen sinnvoller, eine niedrige Monatsrate festzulegen und die Rückzahlung ggf. mit Sondertilgungen zu beschleunigen.
Ebenso ist das Recht zur Leistung von Sondertilgungen vorteilhaft, wenn ein unverhoffter Geldsegen (z.B. Erbschaft oder Lottogewinn) ansteht. So ist es möglich, das Geld sinnvoll einzusetzen und Zinskosten zu senken.
In welchem Rahmen sind Sondertilgungen zulässig?
Leider ist es nicht möglich, außerplanmäßige Tilgungen frei nach Lust und Laune zu leisten. Dies hat u.a. damit zu tun, dass Banken nach erfolgter Sondertilgung die Finanzierung neu berechnen müssen. Deshalb gibt es im Kern zwei Limitierungen.
Da wäre zunächst die Höhe der Tilgungsleistung. Im Regelfall wird der maximal zulässige Tilgungsbetrag auf 5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt. Angenommen der ursprüngliche Darlehensbetrag liegt bei 100.000 Euro, so können bis zu 5.000 Euro pro Jahr an Sondertilgung geleistet werden. Die maximal zulässige Tilgungsleistung bleibt konstant, weil als Berechnungsgröße die ursprüngliche Darlehenssumme, jedoch nicht die Restschuld gilt.
Sondertilgungen können bei den meisten Banken nur einmal im Jahr geleistet werden. Diese Maßnahme soll den Aufwand der Neuberechnung möglichst niedrig halten. Außerdem schreiben viele Banken eine Mindestsondertilgung von 1.000 Euro vor, kleinere Beträge sind oft nicht möglich.
Außerdem sind Sondertilgungen nur gestattet, solange sich die Laufzeit der Finanzierung nicht verkürzt. Eine vorzeitige Rückzahlung vor dem Ablauf der Zinsbindung darf aufgrund der zusätzlichen Tilgungen nicht erfolgen.
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Alle entscheidenden Punkte rund um die Sondertilgung wurden genannt. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder mehr rund um die Gestaltung und Optimierung von Baufinanzierungen erfahren wollen, beraten wir Sie gerne. Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich, d.h. Sie gehen zu keiner Zeit ein Risiko ein.
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