Keep it simple – Einfach, überschaubar, nachgefragt – gewohnt wird immer!

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Wachsende Gesellschaften mit steigendem Wohlstand benötigen mehr Wohnraum. Dabei wird die Nachfrage nach dem Normalstandard aus Verteilungsgründen auch stabil sein, wenn sich die exotische Luxus-Loftwohnung in der Krise als teurer Ladenhüter erweist. Im Notfall springt die staatliche Fürsorge bei der Grundsicherung einer angemessen Wohnung ein.

So einfach wie die plakative Botschaft des Investmentpunks „Kauft hässliche kleine Löcher!“ ist es nicht. Die Kernbotschaft, dass die Nachfrage nach normalem Standardwohnraum am krisenfestesten und höchsten ist und auch künftig sein wird, ist allerdings zutreffend. Eine Erkenntnis aus gesundem Menschenverstand, ohne dass der mündige Anleger hierfür Mentoring-Programme, eine Dealmaking Masterclass oder gar ein Betongold-Training benötigt.

Eigentumswohnungen als Kapitalanlage sind gut – Kontrolle und Transparenz wichtig

Das Modell Eigentumswohnung ist relativ neu. Die Rechtsgrundlagen in Deutschland wurden erst 1951 durch das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG der WoEigG) geschaffen. Durch das WEG wurden rechtliche Voraussetzungen wie eigene Grundbücher, Teilungserklärung, Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die Verwaltungsregeln in der Wohnungseigentümerversammlung definiert.

Die vollständige Autonomie über sein Anlageobjekt erlangt der Käufer einer Eigentumswohnung nicht. Der Gesetzgeber sieht Zwänge (Wohnungsverwaltung, Rücklagen, Versicherungen etc.) vor, denen sich der Immobilieninvestor beugen muss. Nutzungsänderungen, Investitionen, Rücklagen müssen im Konsens mit anderen Eigentümern in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden.

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung als Geldanlage ist eine sehr intensive Prüfung der Rahmenbedingungen (Due Diligence) nötig.

Die Eigentümergemeinschaft kann verschuldet sein, anstehende Investitionen können Sonderumlagen auslösen.

Die 2. Miete Instandhaltungsrücklage kann Aufschluss über ineffiziente Technik und schwerwiegende Mängel geben.

Die zwangsweise Hausverwaltung kann mangelhaft erfolgen.

Die vom Anleger gewünschte Strukturierung kann sich durch Nutzungs- und Gebrauchsbeschränkungen als unmöglich erweisen.

Wichtige Begriffe beim Kauf einer Wohnung als Kapitalanlage:

Gemeinschaftseigentum

sind die Teile der Immobilie, welche dem Eigentümer nicht alleine, sondern der Gemeinschaft anteilmäßig gehören (z.B. Treppenhaus, Dach, tragende Wände, teilweise sogar Fenster)

Sondereigentum

ist das individuelle Eigentum des Investors (Wohnung, Garage, Keller, Boden, Stellplatz etc.)

Wohnungseigentum

ist das individuelle Sondereigentum des Käufers an einer konkreten Wohnung

Sondernutzungsrecht

ist das Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum (Stellplatz, Garten, Abstellflächen etc.)

Teilungserklärung

Nutzungs- und Gebrauchsbeschränkungen aus der Teilungserklärung Nutzungsuntersagungen, Ausbaubeschränkungen, Gestaltungsvorschriften etc.)

Eine intensive Prüfung der Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung und Teilungserklärung ist für jeden Käufer einer Wohnung Pflicht. Qvestcon kennt die Fallstricke und bietet Checklisten für den Erwerb von Eigentumswohnungen als Kapitalanalage.

Die Kontrolle über ein Gesamtobjekt ist besser

Über Jahrhunderte bilden Rentenhäuser (Zinshäuser) die zentrale Säule der Altersvorsorge. Zinshäuser sind und waren Garanten für Stabilität, regelmäßiges Einkommen und Vermögenswachstum. Erst seit 1951 ist die Teilung von Rentenhäusern in Eigentumswohnungen in Deutschland gesetzlich geregelt.

Die Parzellierung von technisch zusammengehörenden Objekten bedeutet jedoch Autonomieverlust und Abstimmungsaufwand für die Eigentümer. Wer als Anleger Herr über sein Vermögen sein möchte, setzt auf klare Eigentumsverhältnisse. Um als Herr im eigenen Haus die Regeln zu bestimmen, gibt es 2 Optionen:

Gut

Die Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung liegt in der Hand eines Immobilieninvestors. Die Teilungserklärung ist auf den Investor zugeschnitten, sieht keine ungewollten Minderheitenrechte und Gebrauchsbeschränkungen vor. Erreicht wird dies in der Praxis, wenn der Investor ein Gebäude baut oder saniert und danach einen Minderheitsanteil der Wohnungen verkauft, nachdem er die Regeln in der Teilungserklärung bestimmt hat.

Besser

Das Highlander-Prinzip: Es kann nur einen geben! Ein Eigentümer bestimmt die Regeln und muss sich nicht mit regelmäßigen Unterrichtungen, Abstimmungen, Wirtschaftsplänen und Kostenanteilen befassen. Über Art und Umfang der Wohnungsverwaltung entscheidet der Investor. Der Eigentümer entscheidet autonom über Investitionen, Ausschreibungen und Auftragsvergaben.

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